Warum sollte eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen?

Es gibt eine Menge Gründe. Ein Großteil unserer Arbeit besteht natürlich darin, schiefe Zähne gerade zu stellen! Aber Kieferorthopädie bedeutet weit mehr: Der gesamte Komplex aus Zähnen, Kiefer, Zunge, Lippen, Kiefergelenk, Wirbelsäule usw. steht in enger Wechselbeziehung zueinander. Kieferorthopäden sind darauf spezialisiert, auch dort funktionelle Probleme zu erkennen und in enger Zusammenarbeit mit Zahnärzten, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Logopäden, Physiotherapeuten und im Bedarfsfall auch mit Ärzten anderer Fachgebiete zu behandeln und zu besprechen.

1. Aufgrund von Zahn- und Kieferfehlstellungen entstehen enge Schmutznischen, die sowohl der Selbstreinigung durch Speichel beim Kauen, wie auch der täglichen Mundhygiene nicht zugänglich sind. Dies hat zur Folge, dass ein erhöhtes Risiko für Karies- und Parodontalerkrankungen wie Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) und Zahnhalteapparaterkrankungen (wie z.B. Parodontitis) entsteht.

2. Kieferfehlstellungen, die ein richtiges Aufeinanderbeißen der Zähne nicht zulassen, haben eine gestörte Abbeiß- und Kaufunktion zur Folge.

3. Zudem kann eine ungleichmäßige Belastung einzelner Zähne oder Zahngruppen zu Zahnbetterkrankungen, Zahnkippungen und Kiefergelenksschmerzen führen und die Ursache von Tinnitus und Migräne sein.

4. Fehlstellungen wirken sich neben funktionellen und prophylaktischen Gesichtspunkten aufgrund ihrer Einwirkung auf die Gesichtsproportionen, Lachlinie oder den Profilverlauf unharmonisch und nicht zuletzt auch häufig ästhetisch störend aus.

Ab welchem Alter sollte ich mein Kind zum Kieferorthopäden bringen?

Zwischen dem fünften und siebten Lebensjahr ihres Kindes sollten Sie den Zahnarzt fragen, ob eine kieferorthopädische Behandlung nötig ist. Generell jedoch kommen Kinder ab dem neunten bis zehnten Lebensjahr zu uns zum ersten Beratungsgespräch. Bei vielen reicht auch ein späterer Behandlungsbeginn, d. h. wenn schon alle bleibenden Zähne da sind. Prinzipiell gilt: Es ist zwar nie zu spät, aber manches ist deutlich einfacher, wenn man rechtzeitig beginnt.

Schadet es, wenn mein Kind zu lange am Daumen oder Schnuller lutscht?

Ja. Es kommt nicht nur zur Verformung von Kiefer und Zähnen (z.B. mit der Folge eines offenen Bisses, einer großen Frontzahnstufe oder eines Kreuzbisses), sondern auch zu einer Fehllage der Zunge. Die Zunge wird durch den Schnuller oder Finger nach unten gedrückt. Somit fehlt der Wachstumsimpuls der Zunge auf den Oberkiefer, in der Folge bleibt der Oberkiefer zu schmal. Typischerweise entwickeln die Kinder dann keinen korrekten Lippenschluss, der Mund steht häufig offen und die Nasenatmung ist behindert.

Wie lange muss mein Kind die Spange tragen?

Das hängt von diversen Faktoren ab: der Art und Schwere der Zahnfehlstellung, der Reaktionsbereitschaft der Gewebe und letztlich ganz wesentlich von der Mitarbeit. In den meisten Fällen erweist sich eine Zwei-Phasen-Behandlung als sinnvoll: für rund ein Jahr gibt es eine herausnehmbare Spange, bis alle bleibenden Zähne stehen. Dann folgt für 12 bis 24 Monate eine festsitzende Spange und danach für ein Jahr eine Nachtspange sowie festsitzende Retainer auf der Zahninnenseite.

Wie oft muss mein Kind zur Kontrolle kommen?

Bei herausnehmbaren Spangen in etwa alle acht Wochen, bei festen zwischen vier und acht Wochen und in der Retentionsphase alle drei Monate.

Welche Bedeutung hat mein Kind in der Behandlung? Kann es Verantwortung für den Behandlungserfolg übernehmen?

Ihr Kind steht bei uns im Mittelpunkt. Es wird zuerst begrüßt, und nach der ersten Untersuchung wird Ihnen beiden der vorliegende Befund erklärt. Im Behandlungszimmer ist es äußerst wichtig, dass die Eltern ihrem Kind den Vortritt lassen und sich etwas zurücknehmen. Wir wollen ein persönliches Verhältnis zu Ihrem Kind aufbauen. Und die Eigenverantwortung Ihres Kindes stärken. Nur dann wird Ihr Kind auch regelmäßig bei der Behandlung mitarbeiten: seine Spange regelmäßig tragen und sie richtig pflegen.

Was kostet eine kieferorthopädischen Behandlung?

Der Taxpunktwert in unserer Praxis beträgt in der Regel CHF 3.10. Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt normalerweise mit einer einfachen Beurteilung und Beratung, welche mit der Position 4800 in Rechnung gestellt wird (31 Taxpunkte x CHF 3.10 = CHF 93.–). Anschließend wird gemeinsam entschieden, ob eine detaillierte Untersuchung und Planung durchgeführt werden soll.

Eine vollständige detaillierte Untersuchung mit Anfertigung von Röntgenbildern, Gipsmodellen und Fotos kostet etwa CHF 1200.– Darin enthalten ist die Ausarbeitung eines individuellen Behandlungsplanes und eine persönliche Besprechung. Es wird auch bei jedem Fall abgeklärt, ob die eidgenössische Invalidenversicherung oder die Krankenkasse aufgrund eines vorliegenden Krankheitswertes für die Behandlungskosten aufkommt.

Die Kosten für die eigentliche Behandlung sind abhängig vom Schweregrad der Fehlstellung und von den gewählten Behandlungsmitteln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Bei obiger Untersuchung wird für jeden Fall ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.

Bei schwerwiegenden Fehlstellungen werden die Kosten für die kieferorthopädischen und kieferchirurgischen Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes von der Invalidenversicherung getragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Vorliegen eines Geburtsgebrechens, welches in der entsprechenden Verordnung der IV (GgV) aufgelistet und genau definiert ist.

Zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen (KVG) gehören das Einordnen retinierter Zähne mit Krankheitswert sowie die Behandlungen von Geburtsgebrechen, soweit diese nicht vor Erreichen des 20. Altersjahres abgeschlossen werden konnten.

Bei der überwiegenden Mehrzahl von kieferorthopädischen Interventionen liegt im Wesentlichen eine ästhetische Zielsetzung zugrunde und die Kosten müssen vom Patienten getragen werden. Bestehen entsprechende Zusatzversicherungen, so ist ein Teil der Behandlungskosten durch die Krankenkasse abgedeckt.

Was sind die Ursachen für Zahn- und Kieferfehlstellungen?

Vereinfacht lassen sie sich in genetische und nicht genetisch bedingte Ursachen einteilen.

Genetische (vererbte) Ursachen sind nicht beeinflussbar, es können lediglich die Auswirkungen therapiert werden. Beispiele dafür sind zum Beispiel das ausgeprägte Unterkieferwachstum (Progenie) oder die Nichtanlage bestimmter Zähne (z.B. kleine Backenzähne oder seitliche Schneidezähne). Solche Krankheitsbilder können auch eine oder mehrere Generationen überspringen und sind in ihrer Ausprägung sehr unterschiedlich.

Zu den nicht genetisch bedingten ̶ und dadurch beeinflussbaren ̶ Ursachen gehören beispielsweise das Daumenlutschen über das 4. Lebensjahr hinaus, Zungenfehlfunktionen, der vorzeitige Verlust von Milchzähnen oder die eingeschränkte Nasenatmung. Häufig liegt auch eine Kombination aus genetisch und nicht genetisch bedingten Ursachen vor.

»Verwachsen« sich die Fehlstellungen nicht von alleine?

Sehr selten verbessern sich kleine Fehlstellungen von selbst. Es ist eher so, dass die meisten Fehlstellungen (z.B. Engstände, Tiefbisse, vorstehende Frontzähne) die Neigung haben, sich im Laufe des Lebens zu verschlechtern. Die dadurch entstehenden Probleme treten häufig erst dann deutlich in Erscheinung, wenn die körpereigene Regenerationsfähigkeit (jenseits des 25.-30. Lebensjahrs) nachlässt. Eine rechtzeitige kieferorthopädische Behandlung ist also Prävention!

Müssen heute immer noch bleibende Zähne gezogen werden?

Abgesehen von den Zähnen die gezogen werden, weil sie durch Karies stark zerstört sind, gibt es noch weitere Indikationen bei denen auf das Ziehen von Zähnen (häufig kleine Backenzähne sog. Prämolaren) nicht verzichtet werden kann. Mit einer Reihe von Hilfsmitteln (z.B. Pendulum, Miniscrews, Headgear, Approximaler Schmelzreduktion) kann jedoch häufig so behandelt werden, dass auf Extraktionen verzichtet werden kann.

Andererseits darf nicht unerwähnt bleiben, dass in bestimmten Fällen durch die Extraktion von Prämolaren ein besseres Behandlungsergebnis schneller und schonender erreicht werden kann und dann sogar häufiger auf die Entfernung von Weisheitszähnen verzichtet werden kann. Die Aussage einiger Brackethersteller, dass mit ihrem System auf Extraktionen verzichtet werden kann, ist irreführend und unseriös.

Die Entscheidung, ob extrahiert werden muss oder ob dazu Alternativen bestehen, wird sehr genau überprüft. Die Grundlage für diese Entscheidung ist die individuelle Situation beim Patienten und nicht irgendein System oder eine »Philosophie«!

Ist eine feste Zahnspange nicht schädlich für den Zahnschmelz?

Die feste Zahnspange an sich macht dem Zahnschmelz nichts. Die Mundhygiene ist durch die feste Zahnspange natürlich erschwert. Bei schlechter Mundhygiene und unzureichender Fluoridierung durch Zahnpasta oder Mundspüllösungen kann es zu sogenannten »whitespots« oder sogar Karies um die Brackets herum kommen.

Deswegen sind während der Behandlung mit einer festen Zahnspange das 3 x tägliche Zähneputzen und die zusätzliche Spülung mit einer fluoridhaltigen Mundspüllösung wichtig.

Außerdem ist es empfehlenswert, während der Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange beim Hauszahnarzt halbjährlich, bei Bedarf auch öfter eine Zahnreinigung durchführen zu lassen.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Die aktive Behandlung dauert zwischen ein und eineinhalb Jahren bei einfachen Zahnfehlstellungen und einigen Jahren bei ungünstigen Wachstumsbedingungen wie z.B. Progenien. Bei allen Behandlungen gilt: Je besser die Mitarbeit des Kindes desto eher ist die Behandlung beendet!

Verschieben sich die Zähne nicht später sowieso wieder?

Nach Abschluss der aktiven Behandlung beginnt die wichtige Phase der Retention (Haltephase). Das Ergebnis muss mit einfachen herausnehmbaren Spangen oder geklebten kleinen Drähten auf der Zahninnenseite stabilisiert werden.

Die Stabilisierung sollte mindestens ein Jahr erfolgen und regelmäßig kontrolliert werden. Erfolgt keine Stabilisierung oder werden die Geräte nicht ausreichend getragen, verschieben sich die Zähne meist wieder in die ursprüngliche Situation zurück. Auch hier ist die Mitarbeit des Patienten das A und O.

Milchzähne sind nicht so wichtig, es kommen ja neue Zähne nach, oder?

Nein, das ist leider nicht richtig! Abgesehen davon, dass kaputte Milchzähne Schmerzen verursachen und eventuell gezogen werden müssen (was manchmal eine lebenslange Zahnarztangst nach sich zieht), haben die Milchzähne auch eine wichtige Funktion als Platzhalter für die kommenden bleibenden Zähne.

Falls kaputte Milchzähne frühzeitig entfernt werden müssen, hat dies Zahnwanderungen und Wachstumshemmungen des Kiefers zur Folge. Diese Zahnwanderungen können teilweise durch das Einbringen eines Platzhalters durch den Hauszahnarzt oder Kieferorthopäden verhindert werden.

Am besten lassen Sie es aber erst gar nicht dazu kommen!

Was muss hinsichtlich Allergien berücksichtigt werden?

Als Allergie (Fremdreaktion) wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte und normalerweise harmlose Umweltstoffe (Allergene) bezeichnet, die sich in typischen, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.

Nickel ist eine der häufigsten Ursachen für Allergien. Typische Anzeichen einer Nickelallergie sind entzündliche Reaktionen der Haut im Kontaktbereich. Die Zunahme von Nickelallergien bei Kindern und Jugendlichen ist vor allem auf die vermehrte Verwendung von Modeschmuck, Ohrsteckern oder auf Piercings zurückzuführen.

Kommt es nach Eingliedern einer kieferorthopädischen Apparatur zu einer allergischen Reaktion, beobachtet man in der Regel nur extraorale Hautveränderungen: entzündete, eingerissene Lippen, Ekzeme im Gesicht und an den Extremitäten. Im Mund sind selten allergische Reaktionen feststellbar; gelegentlich zeigt sich eine Rötung oder Schwellung der Schleimhaut. Der Nachweis einer Nickelallergie erfolgt mit dem Epicutantest (Pflastertest) durch den Hautarzt. Bei nachgewiesener Nickelallergie planen wir eine kieferorthopädische Behandlung mit alternativen Materialien: z.B. Keramik- oder Titanbrackets und spezielle Behandlungsbögen.

Sehr viele Menschen leiden an einer Latexallergie, die juckende Hände oder Hautausschlag verursachen kann. Latex wird aus dem Kautschukbaum gewonnen. Sein Saft enthält über 240 verschiedene Eiweiße, die beim Menschen eine allergische Reaktion auslösen können. Wer an einer Latexallergie leidet, sollte den direkten Hautkontakt zu latexhaltigen Materialien meiden, um damit allergische Reaktionen wie Hautausschlag zu verhindern. In unserer Praxis verwenden wir ausschließlich latexfreie Handschuhe.

Wichtiger Hinweis: Wenn bei Ihrem Kind eine Allergie vorliegt, dann geben Sie dies bitte unbedingt in unserem Anamnesebogen an. Außerdem ist es sinnvoll, dass Sie uns zusätzlich einen Hinweis zu der vorhandenen Allergie geben. Vielen Dank!